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Auftrag / Sicherungsabtretung

1. Aus Anlass des oben beschriebenen Ereignisses beauftrage ich hiermit das Sachverständigenbüro Thon & Klang, ein Gutachten zu erstellen.

2. Mein Recht auf Erstattung der Sachverständigenkosten trete ich hiermit sicherungshalber, unwiderruflich und erstrangig in der Höhe der gesamten, mir in Rechnung gestellten Sachverständigenkosten, ohne Abzüge, an das Sachverständigenbüro Thon & Klang, inklusive des anfallenden Mehrwertsteuerbetrages (ausgenommen vorsteuerabzugsberechtigte Anspruchsteller), ab. Die Sachverständigenkosten sind somit vom Schädiger bzw. seiner Versicherung direkt an das Sachverständigenbüro Thon & Klang zu entrichten. Gleiches gilt für eine eventuell zu späterem Zeitpunkt durchgeführte Reparaturbestätigung/Fahrzeugprüfung, die dann ergänzend in Rechnung gestellt wird.

3. Das Sachverständigenbüro Thon & Klang, sowie die Herren Thon & Klang als Alleinvertretungsberechtigte der GbR, können aus dem oben abgetretenen Recht auf Erstattung der Sachverständigenkosten, die Sachverständigenkosten auch bei dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung geltend machen, solange bis die Sachverständigenkosten vollständig erstattet sind. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, die Sachverständigengebühren in eigenem Namen, mit Leistung an das Sachverständigenbüro Thon & Klang, geltend zu machen.

4. Wird von mir in dieser Sache noch ein Rechtsanwalt beauftragt, so ist dieser hiermit angewiesen, aus weiteren Schadenersatzansprüchen Teilbeträge, bis zur Höhe des vollständigen Ausgleichs der Sachverständigenkosten, direkt an das Sachverständigenbüro Thon & Klang zu entrichten.

5. Mir ist hiermit bekannt, dass die Gutachterkosten im Rahmen dessen liegen, was die führenden Dachverbände freier Sachverständige, als Empfehlung vorgeben. Sowohl auf der Homepage des Büros Thon & Klang, in deren Büro frei ausgehängt, umseitig/elektronisch einzusehen, sind die Gutachterkosten, in Abhängigkeit von den kalkulierenden Reparaturkosten, bzw. ohne Kalkulation der Wiederbeschaffungswert, hiermit ausdrücklich Vertragsgrundlage. Ich weise daher hiermit die regulierende Versicherung an, die Gutachtergebühren des Büros Thon & Klang, gemäß Punkt 2 dieses Auftrages, vollständig, ohne Abzüge, an das Büro Thon & Klang auszugleichen. Gleiches gilt für Auftragserweiterungen, wie Reparaturbestätigungen, Stellungnahmen und sonstige zusätzliche Aufwände, die dann, gegebenenfalls pauschal oder nach Bearbeitungsdauer, zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

6. Für die Geltendmachung und Durchsetzung meiner übrigen Schadenersatzansprüche gegen die Antragsgegner habe ich selbst zu sorgen. Ich bin damit einverstanden, dass das Gutachten und die Rechnung über die Gutachterkosten, auf welche sich diese Abtretungserklärung bezieht, im Original an die Versicherung des Anspruchgegners übesandt werden. Das Sachverständigenbüro ist berechtigt, die Abtretung meiner Schadenersatzposition "Sachverständigengebühren" offenzulegen. Die zur Gutachtenerstellung und Betreuung meines Schadenfalles erforderlichen Daten kann das Sachverständigenbüro Thon & Klang erheben, speichern und an Dritte weiterleiten. Bei Einschaltung eines Rechtsvertreters soll das Originalgutachten direkt an diesen versandt werden. Zudem erhalte ich selbst, gegebenenfalls mein Rechtsanwalt und meine Werkstatt jeweils ein Duplikat des bebilderten Gutachtens.

7. Mit meiner Unterschrift stimme ich ausdrücklich zu, dass die Firma Thon & Klang mit der Dienstleistung sofort beginnt, auch wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Ich bin darüber in Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist (§356 Abs. 4 BGB).

Stand 11/2020