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Prozessvollmacht und Vollmacht

Prozessvollmacht u.a. gem. §§ 81 ff ZPO, §§ 138, 302, 374 StPO, § 67 VwGO, § 73 SGG, § 62 FGO und Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung.

Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

1. Die Verteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen, in allen Instanzen, auch für den Fall der Abwesenheit und auch als Nebenkläger. Vertreter gem. § 411 Abs.2 StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung gem. §§ 233 Abs. 1, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen sowie Vertretung in Strafvollzugsangelegenheiten.

2. Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gem. § 153 und 153 a StPO zu erteilen.

3. Entschädigungsanträge nach dem StrEG zu stellen.

4. Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, von der Justitzkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und zur Verfügung darüber ohne Beschränkung lt. § 181 BGB.

5. Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere. Die entstandenen Kosten trägt der Unterzeichnende.Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen - auch in Ehesachen.

6. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht, oder Anerkenntnis.

7. Vertretung von Familiengerichten gem. § 78 Abs. 1 Satz 2 ZPO sowie Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen und Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten und sonstigen Versorgungsauskünften.

8. Vertretung in Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gegners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient.

9. Alle Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügungen, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung und Hinterlegungsverfahren.

10. Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen, Ausspruch von Kündigungen.

11. Vertretung in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten Finanzgerichten sowie in den jeweiligen Vorverfahren.

12. Vertretung in Verfahren vor den Arbeitsgerichten.

13. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf außergerichtliche Verhandlungen aller Art und Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung eines Rechtsstreits, insbesondere zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer Akteneinsicht, sowie Vereinbarungen in Ehesachen und Folgesachen zu treffen.

Die Beauftragung erfolgt unabhängig von der Kostenschutzzusage einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner. Sie treten Kostenerstattungsansprüche an die Prozessbevollmächtigte ab.

In Arbeitsgerichtssachen: Hinweis nach § 12 a ArbGG Abs. 1, Satz 2, bezüglich Ausschluss der Kostenerstattung im ersten Rechtszug nach Satz 1 ist erfolgt.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seine Personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage der Bevollmächtigten gespeichert werden.